Die Aufgabe der Kinderhäuser
Unser Bildungsauftrag wird durch das Kindertages-stättengesetz (KiTaG) des Landes Schleswig-Holstein festgelegt. Dieses Gesetz dient als Leitfaden für unsere pädagogische Arbeit.
Wichtige Punkte hieraus sind:
- Stärkung der Persönlichkeit
- Einführung in sozial verantwortliches Handeln
- Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die eine eigenständige Lebensbewältigung im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten erlauben
- Förderung der Erlebnisfähigkeit, Kreativität und Phantasie
- Pflege des natürlichen Wissensdrangs und der Freude am Lernen
- Integration und Gleichberechtigung leben
Unser Bild vom Kind
Das Kind steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.Wir orientieren uns unmittelbar am Kind und berücksichtigen konsequent die kindlichen Bedürfnisse. Es wird in seiner Gesamtheit gesehen und gewürdigt. Unser Ziel ist es, eine kindgerechte, vorbereitete Umgebung zu schaffen, um die Kinder zur selbstständigen Aktivität anzuregen. Die freie Wahl der Tätigkeiten ermöglicht es ihnen, ihren sensiblen Phasen zu folgen. Jedes Kind lernt nach seinem eigenen inneren Bauplan, ist mit seinen Fähigkeiten einmalig und wird entsprechend unterstützt und gefördert. So können sie ihre Interessen, Bedürfnisse und Stärken leben und ihren eigenen Rhythmus sowie ihr eigenes Tempo finden.